ABB-Containerdienst

Wir bieten Container für die Entsorgung verschiedenster Abfallarten. Egal ob Baumischabfall, Bauschutt, Bodenaushub, Grünschnitt und Gartenabfälle, Polterabfall, Schrott oder Sperrmüll.
Je nach Einsatzzweck kann die Verwendung eines Containers mit Deckel sinnvoll sein
(bspw. bei Aufstellung im öffentlichen Bereich).
Die Containergrößen können ja nach Entsorgungsvolumen gewählt werden.
Wir haben uns auf mittlere Volumengrößen von 3-17m³ spezialisiert.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Containergröße.



Absetzcontainer werden mit einem LKW angeliefert.
Für eine unproblematische Anlieferung und Abholung sollte der Abladebereich mindestens ein Länge von 11 Metern haben und mindestens 2,70 Meter in der Breite messen.
Container werden grundsätzlich rückwärtig ab- bzw. aufgeladen, daher ist der mögliche Standplatz von den Zufahrtsbedingungen abhängig.

Für eine reibungslose Auftragsabwicklung beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen.

Containerstellung auf privaten Grundstücken

Für eine Containerstellung auf einem privaten Grundstück ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
Sollten Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sein (bspw. Mieter),
so sollten Sie vor der Container-Bestellung vom Eigentümer/Vermieter eine schriftliche Einverständniserklärung einfordern,
die folgende Angaben beschreibt bzw. bestätigt:

▪ Genehmigter Aufstellungsort
▪ Genehmigte Standdauer
▪ Genehmigter Zufahrtsweg

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

▪ Die Zufahrt muss für einen LKW mit mindestens 15 Tonnen möglich sein.
▪ Der Abladebereich muss mindestes eine Länge von 11 Meter haben und mindestens 2,70 Meter in der Breite messen.
▪ Der Untergrund der Standfläche und die Zufahrt muss fest sein.
▪ Gehwegplatten können beschädigt und/oder verschoben werden.
▪ Für Schäden am Untergrund (Zufahrt und Abstellort) übernehmen wir keine Haftung.

Containerstellung auf öffentlichen Flächen, Grund und Boden

Für eine Containerstellung auf öffentlichen Flächen ist eine schriftliche Genehmigung vom zuständigen Tiefbauamt erforderlich.
Diese Genehmigung ist behördlich vorgeschrieben, um Beschädigungen an unterirdisch verlaufenden Leitungen,
Bauten etc. zu vermeiden.
Die Genehmigung wird beim örtlichen Tiefbauamt beantragt.
Wichtig ist, das die Genehmigung vom Tiefbauamt rechtzeitig vor Bestellung beantragt wird und zum Zeitpunkt der Anlieferung vorliegt.
Gerne erledigen wir die erforderlichen Formalitäten mit den zuständigen Ämtern für Sie.

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

▪ Die Zufahrt muss für einen LKW mit mindestens 15 Tonnen möglich sein.
▪ Der Abladebereich muss mindestes eine Länge von 11 Meter haben und mindestens 2,70 Meter in der Breite messen.
▪ Der Untergrund der Standfläche und die Zufahrt muss fest sein.
▪ Gehwegplatten können beschädigt und/oder verschoben werden.
▪ Für Schäden am Untergrund (Zufahrt und Abstellort) übernehmen wir keine Haftung.