Grünschnitt
Biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201)
Bei der Neugestaltung von Außenanlagen und im Gartenlandschaftsbau fallen meist Grünschnitt und typische Gartenabfälle in größeren Mengen an. Astwerk, Hecken- und Pflanzenschnitt und andere kompostierbare Abfälle können als biologisch abbaubare Abfälle entsorgt werden.
Anderweitige Holzarten (bspw. Bretter, Bohlen, etc.), auch wenn diese unbehandelt sind, müssen als Altholz entsorgt werden.
Aber nicht jeder Baustoff darf in den Container für Grünschnitt und Gartenabfälle.
Das darf in den Container:
- Äste und Laub (Aststärke von max. 15cm )
- Heckenschnitt
- Pflanzenreste
- Abgeschälter Rasen
- Sonstige typische Gartenabfälle
Das darf nicht in den Container:
- Bodenaushub
- Baumwurzeln
- Sonstiges Holz (auch wenn unbehandelt)
- Steine, Einfassungen, Gewegplatten
- Pflastersteine
- Zäune
- Folien / Vlies
- sonstige Abfälle anderer Abfallarten
Ihr Vorteil bei der Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen
Meist ist eine Lagerung oder Kompostierung der Gartenabfälle aus Platzgründen nicht möglich. Ein Container für biologisch abbaubare Abfälle ermöglicht Ihnen somit eine platzsparende und aufwandsmindernde Entsorgung Ihrer Gartenabfälle.