Bauschutt
Bauschutt (AVV 170107 Stufe I )
Im Zuge von Baumaßnahmen und auf Baustellen entstehen verschiedene Abfallarten. Hierbei wird zwischen Bauschutt und Baumischabfall unterschieden.
Fallen bei Sanierungen, Umbau, Entkernung und Neubau mineralische Abfallstoffe an, so so können diese als Bauschutt entsorgen werden. Sollte der Bauschutt mit Gipsbaustoffen und/oder Gasbetonsteinen versetzt sein, spricht man von verschmutzten Bauschutt. Aber nicht jeder Baustoff darf in den Container für Bauschutt.
Das darf in den Container:
- Ziegelsteine
- Natursteine
- Mauerwerk
- Beton oder reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Mörtel
- Waschbecken und Toiletten aus Keramik
Das darf nicht in den Container:
- Hausmüll
- Autoreifen
- Farb- und Lackeimer (oder Dosen)
- Flüssige Stoffe
- Dämmmaterial (KMF, z.B. Glaswolle)
- Altholz jeglicher Klasse
- Astbestabfälle (z.B. Ethernit, Dachwellplaten, etc.)
- Kohlenhaltige Bitumengemische (z.B. Dachpappe und Straßenaufbruch, etc.)
- Kunststoffe
- Sperrmüll
- Papier und Pappe (bspw. Tapetenreste oder Verpackungsmaterial)
- Gips und Gipskartonplatten
- Gasbeton / Bims (Stufe II)
- Sand und Kies (Stufe II)
Ihr Vorteil bei der Entsorgung von Bauschutt
Sofern im Zuge der Bau- oder Abbruchmaßnahmen eine Vorsortierung von mineralischen Baustoffen erfolgt ist, sind die Entsorgungskosten günstiger als für Baumischabfälle. Ein Bauschuttcontainer ermöglicht Ihnen somit eine kostengünstigere und aufwandsmindernde Entsorgung Ihrer mineralischen Bauabfälle.