10 mᶾ – (cbm - Kubikmeter) Absetzcontainer

[ Maße = B: 1900 mm H: 1800 mm L: 3900 mm ]

Bei größeren oder sperrigen Abfallgut empfehlen wir Ihnen einen 10mᶾ - Container als eine gängige Größe an. Bezogen auf das Abfallgut gibt es grundsätzlich keinerlei Beschränkungen. Jedoch sei bei dieser Containergröße bedacht, dass beim Beladen mit feingranularem Entsorgungsmaterial die maximale Containerbeladung möglicher Weise durch die maximalen Lastbestimmungen des Transport-LKWs nicht voll ausschöpfbar ist.

Nachfolgende Abfallkategorien können Sie u.a. in einem 10mᶾ - Container durch uns entsorgen lassen:

  • Bauschutt wie z.B. Beton, Fliesen, Steine, Mauerwerk, Estrich, Tonziegel etc.
  • Baumischabfälle wie z.B. Holz, Kunststoff, Verpackungen, Metall, Tapeten, Kabel etc.
  • Gartenabfälle wie z.B. Laub, Äste, Unkraut, Gräser, Grünrückschnitt, Kompost etc.
  • Sperrmüll wie z.B. Regale, Möbel(teile), Sofas, Sessel, Türblatt, Schrankteile etc.
  • Holz wie z.B. Parkett, verleimtes Holz, Spanplatten, Gartenzäune, Fensterholz etc.
  • Gemischte Verpackungen wie z.B. Verpackungen aus Papier, Karton oder Kunststoff etc.
  • Altpapier wie z.B. Papier, Karton, Kartonagen, Pappe, Zeitschriften, Kataloge, Bücher etc
  • Elektroschrott wie z.B. Toaster, Kühlschrank, Kaffeemaschine, PC, Elektronische Bau- und Gartengeräte etc.
  • teerfreie Dachpappe wie z.B. bitumenhaltige Dachpappe, Dachschindeln, Bitumenbahnen etc.
  • Wurzelwerk & Stämme von Pflanzen / Bäumen wie z.B. Wurzeln ohne Erde, Stubben, Baumstümpfe, Wurzelstock etc.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir ausschließliches Befüllen des Containers durch Abfallgut der gleichen Entsorgungskategorie. Das gemischte Entsorgen von Abfall zweier verschiedenen Kategorien z.B. Altpapier & Elektroschrott hat zur Folge, dass der Rechnungsbetrag unerwartet in die Höhe treibt.

Auch mit Blick auf die Kosten sollte beim Beladen der Container darauf geachtet werden, dass nicht über den Containerrand (als maximale Beladungshöhe) hinaus befüllt wird! Sicherheitsrelevante Vorschriften der Lade- und Transportsicherung sowie Fahrzeuglastgrenzen machen eine derartige Containerfüllung unzulässig. Auch hier würde dann das zusätzliche Umladen, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, einen entsprechenden Mehraufwand nebst Kostensteigerung zur Konsequenz haben.

« zurück