5 mᶾ – (cbm - Kubikmeter) Absetzcontainer

[ Maße = B: 1900 mm H: 1250 mm L: 3100 mm ]

Synchron dem 3mᶾ - Container verhält es sich beim nächst größeren Modell mit 5mᶾ Ladevolumen.  Bezogen auf das Abfallgut gibt es auch hier keinerlei Einschränkungen. Jedoch sei auch hier bei der Containerauswahl berücksichtigt, dass bei Sperrgut dementsprechend die maximale Abfallmenge durch die maximale Ladehöhe der Container begrenzt bzw. reduziert wird. 

Diese Abfallkategorien können Sie u.a. in einem 5mᶾ - Container durch uns entsorgen lassen:

  • Bauschutt wie z.B. Beton, Fliesen, Steine, Mauerwerk, Estrich, Tonziegel etc.
  • Baumischabfälle wie z.B. Holz, Kunststoff, Verpackungen, Metall, Tapeten, Kabel etc.
  • Gartenabfälle wie z.B. Laub, Äste, Unkraut, Gräser, Grünrückschnitt, Kompost etc.
  • Sperrmüll wie z.B. Regale, Möbel(teile), Sofas, Sessel, Türblatt, Schrankteile etc.
  • Erdaushub wie z.B. Erde, Sand Baggergut, Kieselsteine, Mutterboden etc.
  • Holz wie z.B. Parkett, verleimtes Holz, Spanplatten, Gartenzäune, Fensterholz etc.
  • Gemischte Verpackungen wie z.B. Verpackungen aus Papier, Karton oder Kunststoff etc.
  • Altpapier wie z.B. Papier, Karton, Kartonagen, Pappe, Zeitschriften, Kataloge, Bücher etc.
  • Elektroschrott wie z.B. Toaster, Kühlschrank, Kaffeemaschine, PC, Elektronische Bau- und Gartengeräte etc.
  • teerfreie Dachpappe wie z.B. bitumenhaltige Dachpappe, Dachschindeln, Bitumenbahnen etc.
  • Wurzelwerk & Stämme von Pflanzen / Bäumen wie z.B. Wurzeln ohne Erde, Stubben, Baumstümpfe, Wurzelstock etc.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir ausschließliches Befüllen des Containers durch Abfallgut der gleichen Entsorgungskategorie. Das gemischte Entsorgen von Abfall zweier verschiedenen Kategorien z.B. Altpapier & Elektroschrott hat zur Folge, dass der Rechnungsbetrag unerwartet in die Höhe treibt.

Auch mit Blick auf die Kosten sollte beim Beladen der Container darauf geachtet werden, dass nicht über den Containerrand (als maximale Beladungshöhe) hinaus befüllt wird! Sicherheitsrelevante Vorschriften der Lade- und Transportsicherung sowie Fahrzeuglastgrenzen machen eine derartige Containerfüllung unzulässig. Auch hier würde dann das zusätzliche Umladen, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, einen entsprechenden Mehraufwand nebst Kostensteigerung zur Konsequenz haben.

« zurück