3 mᶾ – (cbm - Kubikmeter) Absetzcontainer

[ Maße = B: 1290 mm H:950 mm L: 2450 mm ]

Bei einer überschaubaren Abfallmenge bieten wir Ihnen unseren 3mᶾ - Container als Einstiegsgröße an. Hinsichtlich des Abfallguts gibt es hierbei keinerlei Beschränkungen. Jedoch sei bei der Container-auswahl bedacht, dass bei Entsorgung von sperrigem Gut dementsprechend die Abfallmenge (durch die maximale Beladehöhe der Container) reduziert wird.

Folgende Abfallkategorien können Sie in einem 3mᶾ - Container durch uns entsorgen lassen:

  • Bauschutt wie z.B. Beton, Fliesen, Steine, Mauerwerk, Estrich, Tonziegel etc.
  • Baumischabfälle wie z.B. Holz, Kunststoff, Verpackungen, Metall, Tapeten, Kabel etc.
  • Gartenabfälle wie z.B. Laub, Äste, Unkraut, Gräser, Grünrückschnitt, Kompost etc.
  • Sperrmüll wie z.B. Regale, Möbel(teile), Sofas, Sessel, Türblatt, Schrankteile etc.
  • Erdaushub wie z.B. Erde, Sand Baggergut, Kieselsteine, Mutterboden etc.
  • Holz wie z.B. Parkett, verleimtes Holz, Spanplatten, Gartenzäune, Fensterholz etc.
  • Gemischte Verpackungen wie z.B. Verpackungen aus Papier, Karton oder Kunststoff etc.
  • Altpapier wie z.B. Papier, Karton, Kartonagen, Pappe, Zeitschriften, Kataloge, Bücher etc
  • Elektroschrott wie z.B. Toaster, Kühlschrank, Kaffeemaschine, PC, Elektronische Bau- und Gartengeräte etc.
  • teerfreie Dachpappe wie z.B. bitumenhaltige Dachpappe, Dachschindeln, Bitumenbahnen etc.
  • Wurzelwerk & Stämme von Pflanzen / Bäumen wie z.B. Wurzeln ohne Erde, Stubben, Baumstümpfe, Wurzelstock etc.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir ausschließliches Befüllen des Containers durch Abfallgut der gleichen Entsorgungskategorie. Das gemischte Entsorgen von Abfall zweier verschiedenen Kategorien z.B. Altpapier & Elektroschrott hat zur Folge, dass der Rechnungsbetrag unerwartet in die Höhe treibt.

Auch mit Blick auf die Kosten sollte beim Beladen der Container darauf geachtet werden, dass nicht über den Containerrand (als maximale Beladungshöhe) hinaus befüllt wird! Sicherheitsrelevante Vorschriften der Lade- und Transportsicherung sowie Fahrzeuglastgrenzen machen eine derartige Containerfüllung unzulässig. Auch hier würde dann das zusätzliche Umladen, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, einen entsprechenden Mehraufwand nebst Kostensteigerung zur Konsequenz haben.

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